Einreichung
Benennen Sie die teilnehmende Person oder Organisation, die Arbeit, ihren Beitrag und die Nachweise. Holen Sie die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Verfälschte Nachweise können zum Ausschluss führen.
Kriterien
Die eingereichte Arbeit wird anhand folgender Kriterien bewertet:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Relevanz | 20% |
| Qualität der Umsetzung | 25% |
| Belege für den Nutzen | 25% |
| Berufliche Verantwortung | 20% |
| Für andere nutzbare Erkenntnisse | 10% |
Zwei Gutachter bewerten jedes Kriterium. Die Nachweise müssen den behaupteten Beitrag mit der Umsetzung und den beobachteten Ergebnissen verbinden. Abweichende Bewertungen werden in einer dokumentierten Prüfung behandelt. Eine hohe Gesamtpunktzahl gleicht weder irreführende Belege noch ein ungelöstes kritisches Problem aus. Die Ausschreibung nennt den zulässigen Zeitraum und die Anforderungen der Kategorie.
Unabhängigkeit
Interessen und Entscheidungen werden festgehalten. Beiträge und Sponsoring sichern kein Ergebnis.
Einsprüche
Ein zulässiger Einspruch kann einen Verfahrensfehler, einen wesentlichen Tatsachenfehler, relevante neue Belege, deren frühere Vorlage vernünftigerweise nicht möglich war, oder einen nicht offengelegten Interessenkonflikt betreffen. Erläutern Sie die mögliche Auswirkung auf die Entscheidung und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor.
Die blosse Ablehnung eines fachlichen Urteils rechtfertigt keine neue Bewertung. Reichen Sie den Einspruch innerhalb von 28 Kalendertagen nach Mitteilung nach dem vorgesehenen Verfahren ein. Dieses erläutert Zulässigkeit, unabhängige Überprüfung und die Wirkung auf die ursprüngliche Entscheidung.
