Lehrende
Lehrende weisen Fachwissen, aktuelle Praxiserfahrung und eine für den Auftrag geeignete Lehrbefähigung nach. Die Kursbeschreibung erläutert ihre jeweilige Rolle.
Gutachter
Gutachter wenden die vorgesehenen Kriterien an, erheben ausreichende Nachweise und begründen ihre Feststellungen. Vor der Übernahme eines Auftrags legen sie relevante Interessen offen.
Die Aufgabe besteht darin festzustellen, was die Belege tragen, einschliesslich möglicher Unterschiede zwischen einem schriftlichen Verfahren und seiner Anwendung. Gutachter unterscheiden beobachtete Tatsachen, Erklärungen des Antragstellers und fachliche Beurteilungen. Klare Feststellungen ermöglichen eine Stellungnahme und machen für die entscheidende Person nachvollziehbar, wie das Ergebnis zustande kam.
Unabhängigkeit
Eigene Lehre oder Beratung darf bei gefährdeter Unparteilichkeit nicht selbst begutachtet werden. Entscheidung und Einspruch bleiben gesonderte Funktionen.
Bewerbung
Reichen Sie Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang, Ihren Fachgebieten und Ihrer Lehr- oder Begutachtungserfahrung ein. Eine Berufung richtet sich nach den dokumentierten Anforderungen und dem Bedarf des Programms.
