Voraussetzungen
Antragstellende müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die Bedingungen der Ausschreibung erfüllen. Ein Aufnahme- oder Ausbildungsnachweis kann erforderlich sein. Eine Mitgliedschaft garantiert keine Förderung.
Förderung und Auswahl
Lesen Sie die Ausschreibung vor der Antragstellung. Sie legt die verfügbare Unterstützung, förderfähige Kosten, den Bewerbungsschluss und etwaige Teilnahmebeschränkungen fest. Erläutern Sie das Lernvorhaben, die Zugangshürde und wie die Unterstützung diese überwinden würde.
Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Lernbedarf und Zugangshürden | 30% |
| Relevanz des Lernplans | 25% |
| Durchführbarkeit | 25% |
| Geplante Anwendung des Gelernten | 20% |
Zwei Gutachter prüfen die Belege und legen relevante Interessen offen. Entscheidend ist auch, ob sich der Plan umsetzen lässt, nicht allein der geäusserte Wunsch. Die Auswahl hängt zudem von den verfügbaren Mitteln und den Teilnahmebedingungen der Ausschreibung ab.
Entscheidung und Zahlung
Eine bewilligte Förderung wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Zahlungen können unmittelbar an den Bildungsanbieter erfolgen. Die Vereinbarung regelt auch den Umgang mit nicht verwendeten Mitteln.
Datenschutz
Die geforderte Berichterstattung steht in einem angemessenen Verhältnis zur Förderung. Die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern oder Erfahrungsberichten wird gesondert eingeholt und beeinflusst die Bewertung des Antrags nicht.
