Zuständigkeiten
Die Generalversammlung übt die Befugnisse aus, die ihr nach den Statuten zustehen. Der Vorstand beaufsichtigt Strategie und Ressourcen. Das Sekretariat sorgt für die administrative Umsetzung der Entscheidungen.
Fachliche Aufgaben
Die Ausschüsse arbeiten auf Grundlage schriftlich festgelegter Aufgaben und Befugnisse. Ihre Empfehlungen unterstützen die zuständige Entscheidungsinstanz, bewirken aber selbst keine Genehmigung eines Antrags.
Gutachter prüfen die Nachweise anhand veröffentlichter Kriterien und halten ihre Feststellungen fest. Anschliessend entscheidet die dazu bevollmächtigte Person. Ein zulässiger Einspruch wird unabhängig und ohne Beteiligung der ursprünglich entscheidenden Person geprüft. Antragstellende erhalten eine förmliche Entscheidungsmitteilung; die administrative Korrespondenz ersetzt diese nicht.
Interessenkonflikte
Relevante Interessen werden offengelegt und dokumentiert. Ein Konflikt kann den Ausschluss von Beratung oder Entscheidung erfordern.
Dokumente
Das Register nennt Fassungen, Genehmigungsdaten und verantwortliche Organe. Beitragshöhen bestimmen keine Stimmrechte.
