Einspruch einreichen
Benennen Sie die anfechtbare Entscheidung und den Grund, auf den Sie Ihren Einspruch stützen.
Entscheidung und Grund
Geben Sie Referenz, Mitteilungsdatum und das betreffende Verfahren an. Beschreiben Sie den Fehler oder Nachweis und dessen mögliche Auswirkung auf das Ergebnis.
Unterlagen
Fügen Sie die Entscheidung und relevante Nachweise bei. Erläutern Sie bei neuen Nachweisen, weshalb diese nicht früher vorgelegt werden konnten, und nennen Sie die beantragte Abhilfe.
Konzentrieren Sie die Einreichung auf die angefochtene Entscheidung. Benennen Sie den betroffenen Teil, verweisen Sie auf relevante Belege und erläutern Sie den Zusammenhang. Kennzeichnen Sie in umfangreichen Unterlagen die massgeblichen Passagen. Die prüfende Person muss Grund und mögliche Wirkung verstehen können, ohne den gesamten Antrag aus einer ungeordneten Dateisammlung zu rekonstruieren.
Frist
Reichen Sie den Einspruch innerhalb von 28 Kalendertagen nach Mitteilung ein. Begründen Sie eine verspätete Einreichung mit Nachweisen; ihre Annahme ist nicht automatisch gewährleistet.
Prüfung
Es fällt keine Einreichungsgebühr an. Nach der Zulässigkeitsentscheidung wird ein angenommener Einspruch unabhängig geprüft. Die ursprüngliche Entscheidung bleibt wirksam, sofern EUBF keine vorläufige Änderung schriftlich bestätigt.